ZVW, Uwe Roth, 14.10.2015
Schorndorf/Stuttgart. Wer ein Monatsticket des VVS abonnieren möchte, muss zuvor seine Bonität prüfen lassen. So steht es im Kleingedruckten. Wird ein Abo wegen fehlerhafter Recherche der Auskunftei abgelehnt, hat der Antragsteller das Problem – nicht der VVS. Eine Leserin schildert ihr Ärgernis.
Bettina Paulin (Name geändert) wollte ein normales Abonnement für ein Monatsticket des Verkehrsverbunds Stuttgart (VVS). Routine. Das notwendige Formular war schnell ausgefüllt und im Reisezentrum im Bahnhof Schorndorf abgegeben. Alles schien gut. Dann landete ein Schreiben des VVS in ihrem Briefkasten mit der Mitteilung: Ihr Antrag sei abgelehnt worden. Auf Nachfrage erfährt die Schorndorferin später den Grund: Ihre Adresse existiere gar nicht.
Die abgelehnte Abonnentin kommt aus dem Staunen nicht heraus. Denn, so fragt sie sich, wie kommt das Schreiben mit korrekter Anschrift in meinen Briefkasten, wenn es diese anscheinend gar nicht gibt? Es handelt sich nicht um eine neue Adresse, die eventuell noch nicht überall bekannt ist. „Ich wohne seit 2001 hier“, empört sich Paulin. Die ganze Angelegenheit scheint ihr derart absurd, dass sie anfänglich überzeugt ist, es könne sich nur um ein Missverständnis handeln, das schnell aus dem Weg geräumt sei.
Doch so schnell ließ sich die Angelegenheit dann doch nicht klären. Paulin nimmt einen halben Tag Urlaub und wendet sich an den Ort des Geschehens, an dem sie den Abovertrag geschlossen hat. Im Reisezentrum kann man ihr wider Erwarten nicht weiterhelfen, da der VVS und die Deutsche Bahn für derartige Reklamationen nicht zuständig seien, wie ihr gesagt wurde.
Auskunftei gehört zum Bertelsmann-Konzern
Stattdessen wird die Frau, die gerne dauerhaft eine VVS-Kundin werden will, an die Firma Infoscore Consumer Data GmbH verwiesen. Routinemäßig sei ihr Antrag dorthin zur Prüfung ihrer Bonität weitergereicht worden, so die Begründung für die Nichtzuständigkeit von VVS und Deutsche Bahn. Von einer solchen Auskunftei hat sie aber nie gehört. Paulin kennt die allgemein bekannte Schufa mit Sitz in Wiesbaden, aber nicht Infoscore. Dieses Unternehmen wiederum ist in Baden-Baden ansässig und Teil der Arvato Financial Solutions. Und das Ganze gehört zum Bertelsmann-Konzern. Der ist mehr als Medienunternehmen bekannt, denn als Auskunftei.
Nach Firmenangaben werden bei Infoscore etwa 100 Millionen Risikoprüfungen jährlich abgearbeitet. Damit bewegt sich die Bertelsmann-Tochter in der gleichen Liga wie die Schufa. Eine Beschwerdestelle, bei der man einfach mal so anrufen kann, um das mit der angeblich falschen Adresse richtigzustellen, gibt es nicht, erfährt Bettina Paulin. Sie muss ihren Einspruch schriftlich erheben.
Um es kurz zu machen: Trotz Beharren auf die Richtigkeit ihrer Adresse wurde der Antrag ein weiteres Mal von VVS und Bahn abgelehnt, weil von Infoscore erneut kein grünes Licht gekommen war. Wieder erhob die Schorndorferin Einspruch – und dieses Mal mit Erfolg. Infoscore hat den Verkehrsunternehmen bestätigt, dass Frau Paulin tatsächlich dort wohnt, wie sie es auf ihrem Antragsformular vor Wochen angegeben hat, sie ihre Rechnungen immer brav bezahlt und folglich ihre Bonität bestätigt ist. Der Weg zum Abo war frei.
Damit wollte Bettina Paulin die Sache allerdings nicht auf sich ruhen lassen. Drei Monate länger als geplant hat sie ohne ihr Verschulden den Normalpreis für ihre Fahrkarte gezahlt anstatt des günstigeren Abopreises. Den Differenzbetrag von rund 80 Euro will sie nun auf ihr Konto erstattet bekommen.
VVS und Bahn fühlen sich nach einer längeren internen Absprache für einen Fehler ihres beauftragten Dienstleisters Infoscore jedenfalls nicht verantwortlich. „Wir bekommen von Infoscore lediglich die Nachricht, ob die Bonitätsprüfung positiv oder negativ ausgefallen ist“, erklärt auf Anfrage ein Bahnsprecher. „Die Gründe der Ablehnung werden uns wegen des Datenschutzes nicht mitgeteilt“, so der Sprecher weiter. Eben wegen des Datenschutzes müsse sich ein abgelehnter Antragsteller selbst um die Angelegenheit kümmern und könne dies nicht dem Abo-Service überlassen.
Der Bahnsprecher verweist darauf, dass sich ein Antragsteller mit seiner Unterschrift mit einer Bonitätsprüfung einverstanden erkläre. Tatsächlich findet sich eine solche Klausel im Kleingedruckten auf dem Bestellschein für ein Ticketabonnement. Unter Punkt fünf (Sepa-Lastschriftmandat) steht: „Die genannten Verkehrsunternehmen behalten sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und im Falle fehlender Bonität das Abo abzulehnen.“ Dass damit ein externer Dienstleister beauftragt wird und der bei fehlerhafter Auskunft für Reklamationen zuständig ist, steht im Kleingedruckten jedoch nicht.
Abo-Service macht am Ende Zugeständnisse
Der externe Dienstleister äußerst wenig Bedauern über den Vorfall. Die Schuldfrage wegen der vermeintlich falschen Adresse wird einfach mal so weitergereicht: „Die Daten bezüglich der Zustellbarkeit stammen von einem Kooperationspartner“, heißt es auf Nachfrage von Infoscore abwehrend. „Eine hohe Qualität bei der Erhebung dieser Angaben ist Grundlage unseres Geschäfts“, wird vom Geschäftsführer Volker Trüb versichert (siehe Infokasten).
Entsprechend hoch seien die Standards bei der Verarbeitung der Daten und entsprechend hoch das Interesse an ihrer Korrektheit. „Sollten in Einzelfällen Zweifel an der Richtigkeit der uns vorliegenden Daten bestehen, kann jederzeit eine Überprüfung veranlasst werden“, betont er. Diese müsse schriftlich eingefordert werden, da es am Telefon nicht die Möglichkeit gäbe, die Identität des Anrufenden zu überprüfen.
Auch wenn Bettina Paulin bis zu diesem Punkt die Erklärung der Firma Infoscore eventuell noch akzeptieren kann, den letzten Satz empfindet sie dann doch als Hohn: „Angaben, die sich als unzutreffend erweisen, korrigieren wir unverzüglich.“
Nachtrag: Telefonat der Redaktion am Dienstag mit Frau Paulin. Sie teilt mit, dass die Bahn nun angekündigt habe, ihr den Differenzbetrag zu erstatten.
Bonitätsprüfung und das VVS-Ticket
Bevor ein Abonnement eines Tickets des VVS, der Deutschen Bahn oder der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) gültig wird, wird der Antragsteller auf seine Bonität überprüft.
Bonität wird „als Fähigkeit und Bereitschaft eines Schuldners, seine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht zu erfüllen“ definiert.
Als von den Verkehrsunternehmen beauftragte Auskunftei prüft Infoscore nach eigener Aussage, ob dem Unternehmen zu einer Person Informationen zu vertragswidrigem Zahlungsverhalten vorliegen und ob derjenige tatsächlich unter der bei der Ticketbestellung angegebenen Adresse erreichbar oder wohnhaft ist.
Informationen zum Zahlungsverhalten basieren dabei auf amtlichen Quellen, zum Beispiel auf gerichtlichen Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis.
Weitere Quellen für Infoscore sind Bekanntmachungen zu (Verbraucher-)Insolvenzverfahren oder Einmeldungen von Gläubigern beziehungsweise Gläubigervertretern (insbesondere Inkassounternehmen). www.inkassoportal.de