ZVW, Uwe Roth, 20.05.2016
Schorndorf/Stuttgart. Die Straftaten sind vergleichsweise Bagatelldelikte. Nichts, mit dem sich ein Landgericht üblicherweise beschäftigt. Doch am Mittwoch wurde die Frage verhandelt, darf ein psychisch kranker Mann, der in Schorndorf immer wieder randaliert hat, unter Auflagen in Freiheit bleiben oder soll er besser für immer in der Psychiatrie weggesperrt werden? Das Gericht entschied sich für eine Bewährung. Niemand im Gerichtssaal käme auf die Idee, der Angeklagte könnte ein psychischer Chaot sein. Bernd M. (Name geändert) sitzt am Verhandlungstag brav neben seinem Anwalt. Der 38-Jährige ist aufmerksam, antwortet freundlich, gibt unumwunden seine Taten zu, beschönigt nichts und entschuldigt sich bei Zeugen, die ihn angezeigt haben. „Es tut mir von Herzen leid“, sagt er und schaut seinem Gegenüber in die Augen. Die Zeugen, die er wortreich um Verzeihung bittet, sind von der fünften Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart in die Verhandlung geladen worden.
Es sind unter anderem zwei Polizeibeamte vom Revier Schorndorf, der Filialleiter eines Supermarkts mit zwei seiner Mitarbeiterinnen, ein Bankfilialleiter, ein Friseurmeister, bis hierhin alle aus Schorndorf, dann noch die Exfreundin und eine Bekannte aus Stuttgart. Sie haben zur Anzeige gebracht: eine leichte Körperverletzung, schwere Beleidigungen und einen Diebstahl von 1100 Euro. Dazu kommt eine Sachbeschädigung, weil Bernd M. mehrere Autos zerkratzte. Dass Bernd M. seine Wohnung demoliert hat, wird am Ende nicht als Straftat bewertet.
Die Zeugen kennen Bernd M. auch ganz anders, weniger brav und höflich wie im Gerichtssaal. Stattdessen erlebten sie ihn aufbrausend, aggressiv, laut schreiend, schwer beleidigend und unfähig, sich beruhigen zu lassen. In einem Fall wurde er gewalttätig, als er der Supermarkt-Mitarbeiterin seinen Ellenbogen aufs Brustbein rammte. Dies so schwer, dass die Frau eine Woche krankgeschrieben war. Deswegen wissen einige Zeugen nicht so recht, wie sie seine Entschuldigungen einordnen sollen? Alles nur Show, um einer Strafe zu entgehen?
Da der Angeklagte die Vorwürfe nicht bestreitet, interessieren die Vorsitzende Richterin Ute Baisch weniger die Details der Tathergänge, vielmehr aber eines: Wie haben die Zeugen Bernd M. erlebt? Einfach nur wütend und unbeherrscht oder wirr, völlig unfähig, sich unter Kontrolle zu bekommen? Das würde die psychische Erkrankung bestätigen und die Schuldfähigkeit zumindest einschränken. Der Supermarkt-Filialleiter berichtet, Bernd M. habe ohne Punkt und Komma auf ihn eingeredet, völlig zusammenhanglose Dinge gesagt. Er hörte heraus, dass der Mann Hunger habe und ein Supermodell sei. Der Filialleiter hat ihm einen 20-Euro-Gutschein gegeben.
Als die Kassiererin später Bernd M. ermahnte, der Gutschein sei nur für Lebensmittel da und nicht für Kerzen und andere nichtessbare Kleinigkeiten, die Bernd M. aufs Band legte, eskalierte die Situation schlagartig und hatte ihren Höhepunkt im Schlag gegen die Frau. Die Polizei wurde geholt. Im Revier Schorndorf ist Bernd M. längst bekannt. Oft schon mussten sie ihn irgendwo abholen, weil er randalierte. Man kannte seine psychischen Probleme, auch seine Beschimpfungen nahm man hin. „Das ist eben seine Art“, sagt ein Beamter aus. Aber irgendwann war Schluss mit lustig. Als Bernd M. am Busbahnhof die Polizisten aufs Übelste beschimpfte, mussten Beamten Autorität einfordern und zeigen. „Zig Leute haben zugehört. So geht das nicht“, empört sich ein Beamter vor Gericht. Er stellte Strafanzeige wegen Beleidigung.
Medikamente weggelassen, Wahnvorstellungen
Andere Zeugen berichten Ähnliches. Im Umfeld von Bernd M. sprach es sich herum, dass er Medikamente einnehmen musste, um seine psychischen Probleme im Schach zu halten. Und ihnen stellt sich ein Zusammenhang dar zwischen guten Tagen, an denen er sehr umgänglich ist, und schlechten Tagen mit seinen Ausrastern. Es hatte offensichtlich etwas damit zu tun, ob Bernd M. seine Medikamente einnimmt und das in der vorgeschriebenen Dosis. Oft genug hat er die Tabletten aber weggelassen. Der Friseurmeister sagt aus, als er den Angeklagten darauf angesprochen habe, erwiderte der ihm: „Gott hat mich befreit. Ich bin geheilt.“
Bernd M. war es eben nicht. Immer wieder peinigten ihn Wahnvorstellungen. „Ich habe das echt körperlich gespürt“, schildert er solche Momente der Richterin. Seit einem halben Jahr lebt der Angeklagte in einer betreuten Wohngruppe in Ditzingen (Landkreis Ludwigsburg). Er ist in psychiatrischer Behandlung und nimmt seine Tabletten unter Aufsicht ein. Er habe kapiert, wie wichtig diese Medikamente für ihn und sein weiteres Leben seien, versichert er und hofft, dass ihm weitere Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken erspart bleiben. Über fünf Jahre seines Lebens hat er immer wieder Zeiten in derartigen Einrichtungen verbracht.
Am Ende hat das Gericht die Frage zu klären: Welches Risiko muss die Gesellschaft hinnehmen, wenn psychisch kranke Menschen in eigener Verantwortung ihr Leben gestalten? Unter normalen Umständen reichen die Straftaten von Bernd M. niemals für eine Freiheitsstrafe. So aber droht ihm tatsächlich lebenslange Unterbringung in der Psychiatrie, wie die Richterin sagt. Also lebenslang, weil nicht auszuschließen ist, dass er weiterhin Medikamente verweigert und vielleicht noch sehr viel üblere Straftaten begeht?
Gerichtsgutachter Olaf von Maltzahn aus Welzheim und langjähriger Ärztlicher Direktor des ZfP Winnenden spricht sich gegen eine dauerhafte Unterbringung aus. Dem folgen sowohl Staatsanwaltschaft und das Gericht mit drei Richtern und zwei Schöffen. Die einjährige Haftstrafe auf Bewährung ist beinahe symbolisch zu sehen. Wichtiger sind dem Gericht die Auflagen der dreijährigen Bewährungszeit: Bernd M. darf von seinem Weg der Kenntnis, dass er krank ist und Medikamente braucht, niemals abweichen. Ansonsten heißt es für ihn irgendwann doch Unterbringung in der geschlossenen Abteilung. Lebenslang.
Schizoaffektiv
Bei Bernd M. wurde eine schizoaffektive Störung diagnostiziert. Sie setzt sich aus drei Komponenten zusammen, die abwechselnd oder gleichzeitig auftreten können.
Es sind dies: die Schizophrenie oder Psychose, die Depression und die krankhafte Hochstimmung oder Manie. Der Begriff „schizoaffektiv“ enthält zwei Wortteile: „Schizo“ weist auf die schizophrene Komponente des Krankheitsbildes hin und „affektiv“ auf die Gemütsstörungen wie Depression und Manie.
Schizoaffektive Störungen sind inzwischen gut behandelbar, wenn sie rechtzeitig erkannt werden. Die heutige medikamentöse Therapie weist weit weniger Nebenwirkungen auf als frühere Medikamentengaben.