ZVW Uwe Roth 09.06.2017
Waiblingen. Nach einem Gesetz aus dem 19. Jahrhundert sind die Kommunen verpflichtet, sich am Erhalt evangelischer Kirchtürme zu beteiligen. Die Vereinbarungen zwischen weltlicher und kirchlicher Gemeinde fallen sehr unterschiedlich aus. Während die Stadt Stuttgart ihren Anteil schmälern möchte und einen Streit mit der evangelischen Gesamtkirchengemeinde angezettelt hat, herrscht im Rems-Murr-Kreis bislang Einvernehmen, wie eine Umfrage gezeigt hat.
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