Urteil: Sozialfaschistin ist kein politisches Wort

ZVW Uwe Roth 28.05.2015

Frank Fahsel konnte in der Verhandlung am Dienstag noch so viel auf Meinungsfreiheit pochen, der Ausdruck „Sozialfaschistin“ ging der Richterin am Amtsgericht Waiblingen einen Schritt zu weit über das Grundrecht hinaus. Sie bestätigte einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen den pensionierten Richter und blieb bei der ursprünglich angesetzten Strafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro.

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