13 Jahre Haft für brutalen Raubüberfall auf schlafende Senioren

dpa, Uwe Roth, 17.08.2018

Heilbronn (dpa) – Vier Bandenmitglieder dringen nachts in ein Wohnhaus ein, überraschen Senioren im Schlaf und misshandeln sie zwei Stunden lang. Dann stehlen sie Gegenstände im Wert von 40 000 Euro. Rund ein halbes Jahr nach diesem brutalen Raubüberfall in Heilbronn ist einer der Täter zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der Stadt sprach den 29-Jährigen am Freitag unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Der Mann war nach Überzeugung des Gerichts mit drei Komplizen im November 2017 in ein Haus mit zwei Wohnungen eingedrungen. Die Täter hätten die vier im Schlaf überraschten Bewohner im Alter zwischen 66 Jahren und 90 Jahren mit Klebebändern fixiert und schwer misshandelt. Der Angeklagte habe beispielsweise einem der Opfer mit einem Schraubenzieher ins Gesicht gestochen. Die Beute ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Auch von den drei Mittätern fehlt jede Spur.

Laut Richter Roland Kleinschroth ist der 29-Jährige, der über ein abgeschlossenes Pharmaziestudium verfügt, Mitglied einer Bande aus Georgien. Diese ziehe quer durch Europa, um Wohnungen auszurauben. Immer mal wieder sei er in Polizeikontrollen geraten. Dabei seien in einem Fall seine Schuhsohlen fotografiert wurden. Die Abdrücke seien auf dem Grundstück des Hauses, in das die Gruppe eingebrochen war, gefunden worden. Letztlich überführt habe den Angeklagten, dass seine DNA auf dem Schlafanzug eines der Opfer festgestellt worden sei.

Prozess wegen versuchten Totschlags gegen 26-Jährigen eröffnet

dpa, Uwe Roth, 17.08.2018

Heilbronn (dpa/lsw) – Nach einer Messerattacke im März ist am Freitag vor dem Landgericht Heilbronn der Prozess gegen einen 26-Jährigen eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft hat Klage wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung erhoben. Dem Syrer wird vorgeworfen, auf dem Marktplatz in Heilbronn zwei Landsleute im Verlauf eines Streits mit zwei Messern angegriffen zu haben. Der Beschuldigte stach laut Anklage mehrmals auf die Betroffenen ein, die die Attacken aber weitgehend abwehren konnten. Sie seien am Tatort mit kleineren Verletzungen zurückgeblieben. Die Hintergründe waren zunächst unklar (Az.: 1 Ks 10 Js 7552/18).

Einer der Geschädigten hat sich nach Erkenntnis des Landeskriminalamts wohl nach Griechenland abgesetzt. Der zweite ist hingegen als Zeuge verfügbar: Er sitzt laut Gericht wegen des gleichen Tatvorwurfs in einem anderen Fall in Untersuchungshaft. Das Verfahren wird am 10. September fortgesetzt. Am 13. November soll das Urteil gesprochen werden.