Staatsanzeiger Uwe Roth 07.02.2014. Kommentar zum Aufmacher.
Der Wunsch nach Mitsprache ist gerechtfertigt. Schließlich sind die Stadt- und Landkreise mit der anteiligen Finanzierung der Leitstellen Kostenträger im Rettungswesen. Insofern steht ihnen ein Platz im zuständigen Landesausschuss zu.
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