13 Jahre Haft für brutalen Raubüberfall auf schlafende Senioren

dpa, Uwe Roth, 17.08.2018

Heilbronn (dpa) – Vier Bandenmitglieder dringen nachts in ein Wohnhaus ein, überraschen Senioren im Schlaf und misshandeln sie zwei Stunden lang. Dann stehlen sie Gegenstände im Wert von 40 000 Euro. Rund ein halbes Jahr nach diesem brutalen Raubüberfall in Heilbronn ist einer der Täter zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der Stadt sprach den 29-Jährigen am Freitag unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Der Mann war nach Überzeugung des Gerichts mit drei Komplizen im November 2017 in ein Haus mit zwei Wohnungen eingedrungen. Die Täter hätten die vier im Schlaf überraschten Bewohner im Alter zwischen 66 Jahren und 90 Jahren mit Klebebändern fixiert und schwer misshandelt. Der Angeklagte habe beispielsweise einem der Opfer mit einem Schraubenzieher ins Gesicht gestochen. Die Beute ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Auch von den drei Mittätern fehlt jede Spur.

Laut Richter Roland Kleinschroth ist der 29-Jährige, der über ein abgeschlossenes Pharmaziestudium verfügt, Mitglied einer Bande aus Georgien. Diese ziehe quer durch Europa, um Wohnungen auszurauben. Immer mal wieder sei er in Polizeikontrollen geraten. Dabei seien in einem Fall seine Schuhsohlen fotografiert wurden. Die Abdrücke seien auf dem Grundstück des Hauses, in das die Gruppe eingebrochen war, gefunden worden. Letztlich überführt habe den Angeklagten, dass seine DNA auf dem Schlafanzug eines der Opfer festgestellt worden sei.

Prozess wegen versuchten Totschlags gegen 26-Jährigen eröffnet

dpa, Uwe Roth, 17.08.2018

Heilbronn (dpa/lsw) – Nach einer Messerattacke im März ist am Freitag vor dem Landgericht Heilbronn der Prozess gegen einen 26-Jährigen eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft hat Klage wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung erhoben. Dem Syrer wird vorgeworfen, auf dem Marktplatz in Heilbronn zwei Landsleute im Verlauf eines Streits mit zwei Messern angegriffen zu haben. Der Beschuldigte stach laut Anklage mehrmals auf die Betroffenen ein, die die Attacken aber weitgehend abwehren konnten. Sie seien am Tatort mit kleineren Verletzungen zurückgeblieben. Die Hintergründe waren zunächst unklar (Az.: 1 Ks 10 Js 7552/18).

Einer der Geschädigten hat sich nach Erkenntnis des Landeskriminalamts wohl nach Griechenland abgesetzt. Der zweite ist hingegen als Zeuge verfügbar: Er sitzt laut Gericht wegen des gleichen Tatvorwurfs in einem anderen Fall in Untersuchungshaft. Das Verfahren wird am 10. September fortgesetzt. Am 13. November soll das Urteil gesprochen werden.

Mutter mit Kabel erdrosselt – Zehn Jahre Haft für 21-Jährigen

dpa, Uwe Roth, 31.07.2018

Gewalt, Beleidigungen und Demütigungen prägen das Leben einer Familie über Jahre. Am Ende erdrosselt ein junger Mann seine Mutter. Wie urteilt das Gericht über ihn?

Heilbronn (dpa/lsw) – Weil er seine Mutter mit einem Verlängerungskabel erdrosselt hat, ist ein 21-Jähriger wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Heilbronn sah es am Dienstag als erwiesen an, dass er seine Mutter im Oktober vergangenen Jahres getötet hat. Der Tat war ein heftiger Streit vorausgegangen. Anlass war demnach, dass die damals 52-Jährige ihre eigene Wohnung in Heilbronn zurückhaben wollte, der Sohn sich jedoch weigerte, auszuziehen (Az: 1 Ks 14 Js 32924/17).

Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth sprach von einer «rohen und brutalen Tat». Der Angeklagte habe mit erheblicher Kraft das um den Hals gelegte Kabel mindestens drei Minuten lang zugezogen. Als die Mutter tot am Boden lag, soll der Sohn ihr Bargeld von 20 Euro und ihr Handy an sich genommen haben.

Ein Spaziergänger fand die Leiche einen Tag später an einer Neckarböschung in Neckargerach (Rhein-Neckar-Kreis) – 30 Kilometer vom Tatort entfernt. Ermittlungen und Zeugenaussagen ergaben, dass der Mann die in einem Teppich eingewickelte Leiche mit Hilfe seiner damaligen Freundin im Auto eines Kumpels dorthin gefahren hatte.

Der Verurteilte habe seine tote Mutter «wie einen Müllsack» im Neckar entsorgen wollen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Seine Hoffnung sei es wohl gewesen, dass diese im Fluss abwärtstreibe und später als Wasserleiche nicht mehr zu identifizieren sei. Danach habe er bis zu seiner Verhaftung weitergelebt als sei nichts gewesen.

Der Verteidiger hatte gefordert, den Fall wegen problematischer familiärer Verhältnisse als minderschwer einzuordnen und sieben Jahre Haft als angemessen bezeichet. Der Halbbruder des Angeklagten hatte vor Gericht aus der Kindheit erzählt, die demnach von täglicher Gewalt, Beschimpfungen und Demütigungen geprägt war. Die alkoholkranke Mutter habe den Angeklagten ohne Essen und Trinken tagelang in den Keller gesperrt.

Trotz der familiären Umstände wollte das Gericht den Fall nicht als minderschwer einordnen. Kleinschroth sagte, der Verurteilte habe die tödliche Auseinandersetzung selbst provoziert, in dem er die Wohnung der Mutter besetzt gehalten habe. Sie habe sogar in ihrem Auto übernachten müssen. Er habe gewusst, dass die psychisch labile Frau ihre Medikamente zu der Zeit nicht genommen und daher zu Aggression geneigt habe.

Der Angeklagte hatte ausgesagt, dass seine Mutter ihn einen Bastard genannt habe, den sie hätte verrecken lassen sollen. In dem Moment habe er wohl beschlossen, sie zu töten, sagte der Richter. «Das Fass war schon lange voll», sagte Kleinschroth. Dieser Tropfen habe es aber wahrscheinlich zum Überlaufen gebracht.