Sonntag Aktuell Uwe Roth 23.08.2009
Note mangelhaft für den Luftreinhalteplan des Regierungspräsidiums (RP). Das Feinstauburteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom Mittwoch erwischte Regierungspräsident Johannes Schmalzl auf dem falschen Fuß. Die von ihm angeordneten Umweltzonen haben wenig dazu beigetragen, die Belastung der Umwelt mit kleinsten Staubpartikeln in den vorgegebenen Grenzen zu halten. Feinstaub wird für Lungenerkrankungen verantwortlich gemacht.
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