Forscher der Uni Tübingen über die Kosten des Brexit

Magazin attempto! der Universität Tübingen, Uwe Roth, Januar 2019

Der EU-Ausstieg kommt Großbritannien teuer zu stehen: In diesem Punkt sind sich Wissenschaftler verschiedener Disziplinen einig – obwohl sich sonst noch wenig Konkretes über die Folgen sagen lässt. Auch Tübinger Wirtschaftswissenschaftler und Juristen forschen zu denkbaren Zukunftsszenarien.

Brexit-­Befürwortern wird das nicht gefallen: Der Austritt aus der Europäischen Union fügt der britischen Volkswirtschaft bereits jetzt Schäden in Höhe von etwa 350 Millionen Pfund (392 Millionen Euro) zu – und zwar wöchentlich, seit dem Referendum im Juni 2016. So rechnet Gernot Müller vor, Professor für International Macroeconomics and Finance an der Universität Tübingen. Zusammen mit Kollegen anderer Hochschulen hat er ein komplexes Modell zur Berechnung der Ausstiegs­Kosten entwickelt.

Ökonomen schauen nicht in die politische Glaskugel

Und dabei kommt der endgültige Brexit erst im März 2019, die Vereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission und der britischen Regierung treten unter Umständen sogar viel später in Kraft. Oder auch nicht. Harter Brexit, weicher Brexit, ein irgendwie gestalteter Brexit – in die (politische) Glaskugel schauten die Ökonomen nicht, versichert Müller. Das Modell funktioniere auch ohne die sich oft täglich widersprechenden Nachrichten über die Austritts-­Verhandlungen.

Eine weitere Größe in den Berechnungen ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Die Volkswirtschaftler errechneten mit ihrem Modell Stand Oktober 2018 einen Rückgang des BIP von 2 Prozent für Großbritannien. Vorteil der Formel ist, dass man sie jederzeit mit neuen Daten aktualisieren kann: Vor einem Jahr, im November 2017, lagen die Ergebnisse noch bei 300 Millionen Pfund die Woche und einem BIP­Verlust von 1,3 Prozent. „Aktuelle OECD­Daten machen das Update möglich“, sagt Müller.

In der Vorausschau könnte das Minus Ende 2020 sogar bei 3,4 Prozent liegen. Anhand der verwendeten Algorithmen lässt sich ebenso ablesen, dass es der britischen Volkswirtschaft ohne Brexit besser ergangen wäre. Über die Zeitung „The Guardian“ wurden die Forschungsergebnisse auch schon im Vereinigten Königreich bekannt.

Ökonomische Auswirkungen sind sicher

An der Universität Tübingen werden nicht nur im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft in der Nauklerstraße Forschungen zu möglichen Auswirkungen des Brexit betrieben. Die Juristen am Geschwister­Scholl­Platz werten Verfassungen, Gesetze und Verträge auf den Brexit­Vorgang hin aus. Insgesamt arbeiten die Tübinger Wissenschaftler deutschland­ und europaweit mit Forschungseinrichtungen zusammen, so dass ein – wenn auch inoffizielles – Netzwerk entstanden ist. Um einen Überblick der Forschungsstände in den unterschiedlichen Disziplinen zu erhalten, hatte die Wirtschafts­ und Sozialwissenschaftliche Fakultät im Oktober 2018 eigens zu einer Brexit­-Konferenz eingeladen.

„Die Haushalte der UK bezahlen bereits einen Preis dafür, dass sie die EU verlassen wollen“

Thomas Sampson, London School of Economics and Political Science

Der Betriebswirtschaftler Professor Dominik Papies organisierte mit Kollegen die Veranstaltung, an der neben Tübinger Wissenschaftlern Experten aus Deutschland, Irland und der Schweiz teilnahmen. Thomas Sampson von der London School of Economics and Political Science hatte eine Menge Charts und komplizierte Gleichungen zur Tagung mitgebracht und zog Bilanz: „Die Haushalte der UK bezahlen bereits einen Preis dafür, dass sie die EU verlassen wollen.“

Die Referenten, die hier den Stand ihrer Forschungen zusammentrugen, hatten sich mit Auswirkungen des Brexit auf das BIP, das Börsengeschehen, den Austausch von Waren und Dienstleistungen, das Kreditwesen sowie auf die Inflation beschäftigt. „Am Ende der Konferenz blieb die Erkenntnis, dass allein mit dem Austritts-­Beschluss bereits ein Schaden angerichtet wurde“, fasst Papies zusammen. Allerdings ließen es Was-­wäre­wenn-Modelle oft nicht zu, die Schäden zu konkretisieren.

Wohlfahrtsverluste erwartet

Professor Wilhelm Kohler, Leiter des Tübinger Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung, rechnet beispielsweise mit einem zu erwartenden Wohlfahrtsverlust von 1,3 Prozent. Das müsse nicht unmittelbar ein Verlust an Arbeitsplätzen bedeuten – die gute Konjunktur könne Schäden begrenzen, sind er und Kollege Müller sich einig. Eventuell entstünden kurzfristig sogar Arbeitsplätze. Unbestritten sei, dass der Handel mit dem dann Drittstaat Großbritannien insgesamt teurer werde, zum Nachteil aller Volkswirtschaften. „Die Bürger werden die ökonomischen Auswirkungen in jedem Fall zu spüren bekommen – darin stimmen unsere Forschungsergebnisse überein.“

„EU muss die Briten ziehen lassen“

Während Ökonomen im Wesentlichen Zahlen sprechen lassen und daran „vernünftige Lösungen“ ausrichten, halten sich Juristen an Konsequenzen, die sich aus rechtlichen Vorgaben ergeben. Ökonom Kohler plädiert für flexible Lösungen. „Leider verfolgt die Europäische Kommission eine Verhandlungsstrategie, die den Schaden dieses Unfalls unnötig erhöht.“ Die Strategie basiere auf der „falschen Prämisse“, der Binnenmarkt sei unteilbar. Sie sei in Brüssel – fast einem Dogma gleich – zur Leitidee der Verhandlungen geworden.

Bislang gilt der Grundsatz: Die vier Binnenmarktfreiheiten (Dienstleistungs­ und Warenverkehr, Finanzmärkte und Niederlassungsfreiheit) sind fest aneinander gekoppelt. Die Briten hingegen würden zwar gerne den freien Marktzugang behalten, das Aufenthaltsrecht für andere Unionsbürger dagegen stark einschränken. Eine Teilung der vier Freiheiten hält der Ökonom für die bessere Variante, um den ökonomischen Schaden so gering wie möglich zu halten.

„Großbritannien muss sich entscheiden, ob es ganz drin oder ganz draußen sein will.“

Professor Jens­-Hinrich Binder

Professor Jens­-Hinrich Binder von der juristischen Fakultät widerspricht seinem Kollegen: „Ich kann nicht unterschreiben, dass die Kommission schlecht verhandelt.“ Die Kritik daran sei unberechtigt, sagt der Experte für Handels­ und Wirtschaftsrecht, der sich mit den Auswirkungen des Brexit auf die Finanzmärkte beschäftigt. Man müsse sich von der Vorstellung verabschieden, es könne die Quadratur des Kreises gelingen, mit einer Win­win­-Situation am Ende. „Großbritannien muss sich entscheiden, ob es ganz drin oder ganz draußen sein will.“ Sein Fakultätskollege Martin Nettesheim sieht es ähnlich. Eine Rosinenpickerei, wie es die Briten beabsichtigten, hält der Jurist für „weder juristisch noch ökonomisch sinnvoll“.

Nettesheim beschäftigt sich mit der Frage, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, den Briten ihre Unionsbürgerschaft, immerhin ein europarechtlicher Titel, zu entziehen. Unionsbürger haben ein mehr oder weniger uneingeschränktes Aufenthaltsrecht in der EU. Sie können an Förderprogrammen teilnehmen oder sich an jede Botschaft eines EU­Landes wenden und um Unterstützung bitten. Er sei, wie er im Ergebnis sagt, zu „der schmerzlichen Erkenntnis gelangt“, dass die EU­-Verträge einen Entzug zuließen. „Wenn jemand geht, muss man ihn ziehen lassen.“

Europarechtlich lässt sich der Brexit nicht verhindern

Europarechtlich, so seine Erkenntnis, lasse sich der Brexit über diesen Hebel nicht verhindern. Auch die Hoffnung auf ein zweites Referendum mit gegenteiligem Ausgang bleibt in den Szenarien der Brexit-­Forscher außen vor. „Im Herzen vielleicht“, räumt Binder ein. Am deutlichsten habe der irische Kollege Ronald Davies von der University College Dublin dieser Hoffnung Ausdruck gegeben. Irland, das sei fraglos so, werde massiv mit den Folgen zu kämpfen haben. Wohin die Ausstiegspläne der Briten führen, bleibt spannend – die Tübinger Wissenschaftler werden ihre Berechnungen wohl noch so manches Mal anpassen.