Staatsanzeiger: Ausgabe 10/2007, Uwe Roth
„Der Rat beschließt nach Stellungnahme des Europaparlaments…“ – für mehr als Randbemerkungen waren die Parlamentarier anfangs nicht zuständig. Das war einmal: Das Parlament hat mit den Mitgliedstaaten gesetzgeberisch beinahe gleichgezogen. Leider spiegelt sich die gewachsene Bedeutung nicht in der öffentlichen Wahrnehmung wider.
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