Musterschreiben Kündigung Eigenbedarf. Foto: Uwe Roth

Eigenbedarf muss nachgewiesen werden

ZVW Uwe Roth 29.05.2017

Waiblingen/Karlsruhe. Der Mieterverein Waiblingen meldet gestiegene Zahlen an Eigenbedarfskündigungen. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs erschwert Vermietern, ihre Mieter mit solchen Gründen loszuwerden. Sollte ein Vermieter fremd vermieten, statt selbst einzuziehen oder einen Verwandten einziehen zu lassen, kann der gekündigte Mieter künftig Schadensersatz fordern.

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