SWP Uwe Roth 06.05.2017
Eine Demonstration heißt im Bürokratendeutsch „Versammlung unter freiem Himmel“. Eine solche ist behördlich zu melden, wenn „drei oder mehr Personen in Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zum Zweck der gemeinsamen Meinungsbildung und/oder -äußerung zusammenkommen sollen“.
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