Ver.di-Gutachter Wolfgang Däubler, Ver.di-Bezirksgeschäftsführer Cuno Hägele und SSB-Betriebsräte v.li.). Foto: Uwe Roth

SSB-Vorstand streitet mit dem Betriebsrat: Gefahr für den Betriebsfrieden?

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SWP Uwe Roth 30.01.2017

Zwischen Betriebsrat und Vorstand der Stuttgarter Straßenbahn AG (SSB) droht eine juristische Auseinandersetzung. 

Der Grund für den Streit: Die Arbeitsdirektorin Sabine Groner-Weber hatte im September, ein Jahr nach ihrem Amtsantritt, drei freigestellten Betriebsratsmitgliedern und dem Schwerbehindertenbeauftragten das Monatsgehalt sechs Monate rückwirkend um bis zu 2000 Euro gekürzt. Ihren Schritt begründete die SSB-Vorstandsfrau mit überhöhten Vergütungen, die ihrer Überzeugung nach ihr Amtsvorgänger im Jahr 2008 in unzulässiger Weise genehmigt hätte.

Der Betriebsratsvorsitzende Klaus Felsmann, der vor seiner Freistellung als Busfahrer arbeitete, hatte demnach vor der Kürzung ein Jahresgehalt von knapp 100 000 Euro bezogen. Insgesamt soll dem städtischen Unternehmen ein Schaden von fast einer Million Euro entstanden sein.

Zwei gegensätzliche Gutachten

Die Betroffenen wehren sich mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft Verdi. Der Betriebsrat beklagt, dass mit der Arbeitgeberseite keine klärende Aussprache für eine gütliche Einigung möglich sei. Stattdessen haben zwei Gutachter den Fall aufgearbeitet. Der eine ist vom SSB-Aufsichtsrat beauftragt worden und bestätigt die Vorgehensweise der Personalchefin. Der Verdi-Gutachter sieht hingegen keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Begünstigung der Betriebsräte.

Verdi-Bezirksgeschäftsführer Cuno Hägele fordert von Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne), als SSB-Aufsichtsratsvorsitzender einzuschreiten und einen Mediator zu beauftragen. Andernfalls komme es zu einem Rechtsstreit, der neben Zeit und Kosten den Betriebsfrieden über eine lange Zeit stören könnte.

Die Richter hätten einiges zu klären: War es rechtens, dass Groner-Weber im September die Gehälter gleich um vier Entgeltgruppen kürzte, ohne zuvor das Gespräch mit dem Betriebsrat zu suchen? War die Zurückstufung an sich zulässig? Zu klären wäre darüber hinaus, ob die vor acht Jahren ausgehandelten Vergütungen juristisch einwandfrei waren.

Umstritten ist insbesondere die Überstundenregelung. Demnach haben die freigestellten Betriebsräte Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Bei regelmäßigen Arbeitszeiten von zehn und mehr Stunden am Tag komme da im Monat einiges zusammen, wie Groner-Weber monierte. Sie soll laut Betriebsrat dazu aufgefordert haben, einfach weniger Überstunden auflaufen zu lassen. Bei den Arbeitnehmervertretern kam das als Vorwurf an, nicht effizient zu arbeiten oder gar Überstunden zu schinden. Ein Betriebsrat hat für sich die Konsequenz gezogen und sich der elektronischen Arbeitszeiterfassung unterworfen. Uwe Roth