Staatsanzeiger Uwe Roth 07.02.2014. Kommentar zum Aufmacher.
Der Wunsch nach Mitsprache ist gerechtfertigt. Schließlich sind die Stadt- und Landkreise mit der anteiligen Finanzierung der Leitstellen Kostenträger im Rettungswesen. Insofern steht ihnen ein Platz im zuständigen Landesausschuss zu.
Man kann aber auch die Kassen verstehen, die den Landkreistag als Interessensvertreter der Kommunen nicht unbedingt noch zusätzlich am Verhandlungstisch haben wollen. Die Diskussionen mit den verschiedenen Rettungsdienstorganisationen, die möglichst optimal ausgestattet sein und das Geld dafür von den Kassen haben wollen, dürften oftmals schwierig genug sein.
Wenn nun auch noch die Landkreise im Landesausschuss für das Rettungswesen ganz offiziell eine für sie günstigere Kostenverteilung verlangen, wie das der Landkreis Tübingen derzeit auf dem Gerichtsweg versucht, dürften die Kassenvertreter davon ziemlich genervt sein.
Wie kontrovers die Positionen sind, zeigen die unterschiedlichen Ansichten darüber, wie viele Rettungsleitstellen im Land notwendig sind. Momentan verfügt jeder Stadt- und Landkreis über eine solche Einrichtung. Geht es nach dem Landkreistag, sollte das weiterhin so bleiben. Die AOK hingegen plädiert für einen Abbau um zwei Drittel. Wie es da zu einem Kompromiss kommen soll, ist schwer vorstellbar.
Ein gut funktionierendes Rettungswesen ist Daseinsvorsorge, sagen die Kommunen. Wie in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge müssen sich die Kommunalvertreter auch im Rettungswesen um eine ausreichende Finanzierung kümmern. Sich mit Rettungsdienstorganisationen zu verbünden und eine Phalanx zu den Kassen zu bilden, reicht da nicht.