Mutter mit Kabel erdrosselt – Zehn Jahre Haft für 21-Jährigen

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dpa, Uwe Roth, 31.07.2018

Gewalt, Beleidigungen und Demütigungen prägen das Leben einer Familie über Jahre. Am Ende erdrosselt ein junger Mann seine Mutter. Wie urteilt das Gericht über ihn?

Heilbronn (dpa/lsw) – Weil er seine Mutter mit einem Verlängerungskabel erdrosselt hat, ist ein 21-Jähriger wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Heilbronn sah es am Dienstag als erwiesen an, dass er seine Mutter im Oktober vergangenen Jahres getötet hat. Der Tat war ein heftiger Streit vorausgegangen. Anlass war demnach, dass die damals 52-Jährige ihre eigene Wohnung in Heilbronn zurückhaben wollte, der Sohn sich jedoch weigerte, auszuziehen (Az: 1 Ks 14 Js 32924/17).

Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth sprach von einer «rohen und brutalen Tat». Der Angeklagte habe mit erheblicher Kraft das um den Hals gelegte Kabel mindestens drei Minuten lang zugezogen. Als die Mutter tot am Boden lag, soll der Sohn ihr Bargeld von 20 Euro und ihr Handy an sich genommen haben.

Ein Spaziergänger fand die Leiche einen Tag später an einer Neckarböschung in Neckargerach (Rhein-Neckar-Kreis) – 30 Kilometer vom Tatort entfernt. Ermittlungen und Zeugenaussagen ergaben, dass der Mann die in einem Teppich eingewickelte Leiche mit Hilfe seiner damaligen Freundin im Auto eines Kumpels dorthin gefahren hatte.

Der Verurteilte habe seine tote Mutter «wie einen Müllsack» im Neckar entsorgen wollen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Seine Hoffnung sei es wohl gewesen, dass diese im Fluss abwärtstreibe und später als Wasserleiche nicht mehr zu identifizieren sei. Danach habe er bis zu seiner Verhaftung weitergelebt als sei nichts gewesen.

Der Verteidiger hatte gefordert, den Fall wegen problematischer familiärer Verhältnisse als minderschwer einzuordnen und sieben Jahre Haft als angemessen bezeichet. Der Halbbruder des Angeklagten hatte vor Gericht aus der Kindheit erzählt, die demnach von täglicher Gewalt, Beschimpfungen und Demütigungen geprägt war. Die alkoholkranke Mutter habe den Angeklagten ohne Essen und Trinken tagelang in den Keller gesperrt.

Trotz der familiären Umstände wollte das Gericht den Fall nicht als minderschwer einordnen. Kleinschroth sagte, der Verurteilte habe die tödliche Auseinandersetzung selbst provoziert, in dem er die Wohnung der Mutter besetzt gehalten habe. Sie habe sogar in ihrem Auto übernachten müssen. Er habe gewusst, dass die psychisch labile Frau ihre Medikamente zu der Zeit nicht genommen und daher zu Aggression geneigt habe.

Der Angeklagte hatte ausgesagt, dass seine Mutter ihn einen Bastard genannt habe, den sie hätte verrecken lassen sollen. In dem Moment habe er wohl beschlossen, sie zu töten, sagte der Richter. «Das Fass war schon lange voll», sagte Kleinschroth. Dieser Tropfen habe es aber wahrscheinlich zum Überlaufen gebracht.