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Bietigheimer Zeitung Uwe Roth 12.05.2017

Den Kommunen im Kreis geht es blendend. Ein Indiz ist die Kreisumlage. Der Hebesatz sank, aber die Kommunen zahlen eine Rekordsumme.

Landkreis Ludwigsburg. Der Landkreis wird im Jahr 2017 von den 39 Städten und Gemeinden Zahlungen von rund 220 Millionen Euro erhalten. Umgerechnet sind dies 410 Euro je Kreisbürger. So ist die Kreisumlage im Haushaltsplan der Kreisverwaltung kalkuliert. Im vergangenen Jahr waren es etwa 7,4 Millionen Euro weniger – also rund 212,6 Millionen Euro, die die Kommunen an den Kreis abführen mussten. Die gestiegene Einnahme aus der Kreisumlage erstaunt insofern, da der Umlagesatz auf politischen Druck im Kreistag um 1,5 Punkte gesenkt worden war. 2016 lag der Hebesatz bei 31, aktuell ist er bei 29,5 Prozent. Das ist der niedrigste aller Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart, worauf Landrat Dr. Rainer Haas gerne verweist.

Trotz gesunkener Kreisumlage zahlen die Städte und Gemeinden also mehr in den Kreishaushalt. Das liegt an der gestiegenen Steuerkraftsumme, die die Grundlage für die Berechnung ist und von der sie 29,5 Prozent abzuführen haben. Die Steuerkraftsumme wird nach ihrer Definition gebildet von den Einnahmen der Städte und Gemeinden aus der Grundsteuer, Gewerbesteuer, den Anteilen an der Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer, den Schlüsselzuweisungen und den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs abzüglich der Gewerbesteuerumlage des jeweils zweitvorangegangenen Jahres. Und von allen Steuern gibt es aufgrund der guten Konjunkturlage und niedriger Arbeitslosigkeit derzeit reichlich.

Ludwigsburg zahlt am meisten

Die Stadt Bietigheim-Bissingen war 2016 vom Kreis mit einer Steuerkraftsumme von 63,1 Millionen Euro (1490 Euro je Einwohner) veranschlagt worden. Daraus ergab sich eine Kreisumlage von knapp 20 Millionen Euro. Für 2017 sieht die Berechnung wie folgt aus: 71,1 Millionen Euro Steuerkraftsumme ergeben rund 21 Millionen Abgabe an den Kreis. Das Entspricht 488 Euro für jeden Bürger. Die Stadt ist der zweithöchste Beitragszahler im Kreis. Ludwigsburg liegt mit rund 42 Millionen Euro an der Spitze. Sachsenheim zahlt 6,6, Besigheim 4,6, Ingersheim 2,3 und Bönnigheim drei Millionen Euro. Der kleinste Beitragszahler im Kreis ist Hessigheim mit knapp 700 000 Euro.

Der Landkreis verwendet das Geld, um seine Ausgaben zu decken. Die Mittel sind nicht zweckgebunden. Bleibt am Jahresende Geld übrig, geht es nicht zurück zu den Städten und Gemeinden, sondern verbleibt in der Überschussrücklage des Landkreises. Der Betrag kann im folgenden Haushaltsjahr eingeplant werden. Konkret sieht das so aus: Im Entwurf des Ergebnishaushalts wird ein Minus eingeplant, das über die Rücklage ausgeglichen wird. Im Jahr 2017 liegt dieses geplante Minus nach Angaben einer Kreissprecherin bei 12,3 Millionen Euro. Der Kreiskämmerer wertet dieses Rechenmodell als eine „Entlastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden“.

Rems-Murr-Kreis mit 36,6 Prozent an der Spitze

Die Steuerkraftsumme ist eine weitgehend statistische Größe. Die Höhe des Umlagesatzes ist hingegen eine politische Entscheidung der Kreistagsmitglieder. Obwohl überall in der Region Stuttgart die Wirtschaft ähnlich gut brummt, unterscheiden sich die Hebesätze zum Teil erheblich: Im Rems-Murr-Kreis liegt er bei 36,6, in den Landkreisen Böblingen bei 34, Esslingen 32,5 und Göppingen 34,1 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben 24 der 35 Landkreise ihre Kreisumlagesätze für 2017 geändert. Sechs Kreise erhöhten ihren Umlagesatz. In 18 Kreisen wurde dagegen reduziert. Trotz einer Verringerung von 1,9 Prozentpunkten zum Jahr 2016 weist der Rems-Murr-Kreis mit 36,6 Prozent erneut den höchsten Kreisumlagesatz aus. Der niedrigste Umlagesatz wird wie 2016 im Ortenaukreis mit erneut 27,5 Prozent festgestellt.

Doch jetzt schon hat Kreiskämmerer Albert Walter angekündigt, dass sich die Senkung der Kreisumlage nicht fortführen lasse. Für die Jahre 2018 bis 2020 rechnet er mit einer Anhebung auf 32 Prozentpunkte. Dies sei Voraussetzung für einen „genehmigungsfähigen Haushalt mit ausreichender Liquidität“.