Kleiner Waffenschein: Antragsteller meist männlich

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Bietigheimer Zeitung Uwe Roth 28.08.2017

Nach einem Höchststand 2016 ist die Zahl der Anträge für einen kleinen Waffenschein im Landkreis insgesamt rückläufig.


Landkreis Ludwigsburg. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter hatten im vergangenen Jahr alle Hände voll zu tun, Anträge auf einen kleinen Waffenschein zu prüfen und zu genehmigen – sofern die Voraussetzungen gegeben waren. 2016 waren das in der Kreispolizeibehörde 671 Stück. Im Vergleich dazu, um die Dimension zu verdeutlichen: Im Jahr 2014 waren es lediglich 54 Anträge, die die beim Landratsamt in Ludwigsburg angesiedelte Behörde zu bearbeiten hatte. Ein Jahr später stieg die Zahl auf 87. Innerhalb von zwei Jahren hatte sich somit die Zahl der Kreisbürger verzehnfacht, die sich eine Schreckschusswaffe oder Gaspistole zu ihrem vermeintlichen Schutz zulegen wollten.

Auslöser der massenhaften Nachfrage von Verteidigungswaffen war damals die Silvesternacht 2015/2016 in Köln. Dort gab es im Umfeld des Bahnhofs und des Doms zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen, die Flüchtlingen zugeschrieben wurden. In Folge waren nicht allein Selbstverteidigungskurse überbucht, sondern Pfefferspraydosen ein Verkaufsschlager. Für ein einfaches Pfefferspray ist kein Waffenschein notwendig. Man muss aber mindestens 14 Jahre alt sein.

Kleiner Waffenschein seit 2003 Pflicht

Viele jedoch wollen etwas in der Tasche bei sich tragen, das zwar keine Projektile abschießen kann, aber einer echten Pistole möglichst ähnlich sehen soll. Ein solches Waffenimitat in den eigenen vier Wänden zu haben, ist kein Problem. Doch außerhalb ist der Besitz eines kleinen Waffenscheins seit 2003 gesetzliche Pflicht. Voraussetzung ist: Der Antragsteller hat ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis, das Mindestalter von 18 Jahren und keine Drogenprobleme. Wer den amtlichen Schein bei Kontrollen nicht vorweisen kann, zahlt ein Bußgeld, das bis zu 10000 Euro betragen kann. Wer keine Erlaubnis zum Tragen einer solchen Waffe hat, begeht eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

Inzwischen scheint die Angst vor Angriffen auf die eigene Person etwas zu schwinden. Stand August liegt die Zahl der im laufenden Jahr bei der Kreispolizeibehörde eingereichten Anträge bei nur noch rund 300. Bleibt die Entwicklung wird es eine Halbierung zum Vorjahr werden

Deutlicher Abwärtstrend bei Anträgen auf Kleiner Waffenschein

Der Kreis ist zuständig für Gemeinden wie Sachsenheim, Besigheim oder Bönnigheim. Die großen Kreisstädte haben hingegen ihre eigene Zuständigkeit. In Ludwigsburg fällt der Abwärtstrend etwas deutlicher aus: Waren 2016 knapp 200 kleine Waffenscheine beantragt worden, sind es 2017 bislang 65. Das ist immer aber nach wie vor viel im Vergleich zum Jahr 2014, in dem es nicht mehr als 14 Anträge gegeben hatte. Obwohl nach der Silvesternacht viel davon die Rede war, dass besonders Frauen gefährdet seien, spiegelt das die Statistik nicht wider. Laut Stadtjustiziar Wolfgang Müller stellten 2014 ausschließlich Männer einen Antrag. Auch 2016 – im Jahr mit den Spitzenwerten – waren drei von vier Antragstellern männlich. Aktuell wird nur jeder fünfte Waffenschein (der nicht übertragbar ist) von einer Frau beantragt.

Das Geschlechterverhältnis deckt sich mit der Statistik der Stadt Vaihingen – inklusive der Gemeinden Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim. Vor 2016 hat nach Mitteilung der Stadt sehr selten eine Frau den kleinen Waffenschein nachgefragt. Im Jahr 2016 waren von den 77 Antragstellern 20 weiblich; Stand 2017 sind vier der 39 Anträge von einer Frau beantragt worden. Während in Vaihingen wie in Ludwigsburg anhand der Zahlen ein nennenswerter Rückgang festgestellt werden kann, hat sich in der Stadt Bietigheim-Bissingen mit 53 Anträgen im Vergleich zum Vorjahr (57) hingegen wenig verändert. „Die Zahlen ändern sich nicht wesentlich“, kommentiert eine Sprecherin der Stadt den aktuellen Stand. Uwe Roth