Evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart, hier die Leonhardskirche, wehrt sich gegen die kommunale Gebührenordnung für die Gehwegreinigung. Foto: Uwe Roth

Kirche klagt gegen Gebühren Gehwegreinigung

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SWP Uwe Roth 21.04.2017

Die evangelische Kirche klagt gegen die städtische Gebührenordnung für Gehwegreinigung. Sie hält sie für unfair.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt am Mittwoch die Klage der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde gegen die Stadt Stuttgart. Es geht um eine Rechnung über 20 419,77 Euro für acht Monate öffentliche Gehwegreinigung und ums Prinzip: Der Anteil der Stadt an den Kosten sei mit lediglich fünf Prozent viel zu niedrig angesetzt, findet Kirchenpfleger Hermann Beck. Nach seinen Recherchen beteiligen sich die Städte Heidelberg und Freiburg mit einem Drittel an den Gebühren für die Gehwegreinigung vor den Kirchenfronten, also mit einem sechsmal höheren Anteil. Vor allem in diesem Punkt erhofft sich Beck eine juristische Klarstellung.

Die betroffenen Kirchenbauten liegen in absolut zentraler Lage und folglich an stark beanspruchten Bürgersteigen: im Hospital- und Leonhardsviertel. Dort ist immer etwas geboten – tagsüber strömen Passanten in Ladengeschäfte oder ins Büro, nachts ist das Partyvolk unterwegs. Vor allem das hinterlässt besonders an den Wochenenden auf den öffentlichen Flächen Müll. Deswegen sind städtische Reinigungskräfte nicht nur werktags, sondern ebenso samstags und sonntags im Einsatz. Sonntags allerdings nur „zur Grobreinigung“.

Stadt hat das Kehr-Monopol

Die Kirche argumentiert, vor allem die Stadt profitiere davon, wenn solche Viertel als attraktiv empfunden und zum positiven Image beitragen würden. Folglich könne „das in Abzug gebrachte öffentliche Interesse an der Gehwegreinigung“, wie es in der „Gebührenbedarfsberechnung“ heißt, nicht bloß bei wenigen Prozent liegen. Nach Auffassung der Gemeinde müsste die Stadt zumindest die Hälfte übernehmen. Zumal diese die Aufgabe per Gemeinderatsbeschluss im Jahr 2014 an sich genommen und seither das Kehr-Monopol habe.

Die Kirchenimmobilien liegen seither laut der „Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart“ (ÖGS) in der so bezeichneten Reinigungszone I. Dort kostet der laufende Meter Gehwegreinigung 68,95 Euro im Jahr. Die Stadt hatte damals die Ausweitung dieser Zone „mit der zunehmenden Verschmutzung im Innenstadtbereich“ begründet. Doch dafür sei nicht die Kirchengemeinde verantwortlich zu machen, sagt Beck. Er ist gespannt, wie die Richter über die Frage entscheiden, ob eine Kommune völlig frei bestimmen könne, wie stark Anlieger an städtischen Reinigungskosten zu beteiligen sind. Insofern könnte das Urteil richtungsweisend werden.

Evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart, hier die Leonhardskirche, wehrt sich gegen die kommunale Gebührenordnung für die Gehwegreinigung. Foto: Uwe Roth
Evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart, hier die Leonhardskirche, wehrt sich gegen die kommunale Gebührenordnung für die Gehwegreinigung. Foto: Uwe Roth