Keine Chance für gerechte Flüchtlingsquote

Print Friendly, PDF & Email

Von Uwe Roth, Straßburg, und Rainer Koch, Brüssel, 14.03.2001, FTD

Eine Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament (EP) hat sich gestern in Straßburg für eine Quotenlösung bei der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen ausgesprochen. Die EU-Kommission hingegen will es in ihrem Richtlinienentwurf bei der freiwilligen Aufnahme durch die Mitgliedsstaaten belassen. „Das wäre dann die Beschreibung des gegenwärtigen unbefriedigenden Zustands“, kritisierte der CDU-Europaabgeordnete Hartmut Nassauer die Kommissionsvorlage.

Deutschland habe in der Vergangenheit gemeinsam mit Österreich über 70 Prozent der Flüchtlinge aus Krisenregionen aufgenommen, während sich andere Mitgliedsstaaten verweigert hätten, sagte Nassauer. Aus diesem Grund sei eine einheitliche Lösung über viele Jahre verschleppt worden. Ob der Ansatz des Europaparlaments oder der EU-Kommission in die endgültige Richtlinie übernommen wird, bleibt nun den Justizministern der Mitgliedsstaaten überlassen. Denn bis zum Jahr 2004 hat das Europaparlament in der Innen- und Justizpolitik nur ein Anhörungsrecht.

Nachdem die Mitgliedsstaaten das Thema Asylpolitik trotz entsprechender Gipfelbeschlüsse lange nahezu unberührt gelassen haben, hatte das EP gestern Gelegenheit, gleich zu fünf Gesetzesvorlagen Stellungnahmen abzugeben. Dabei zeigte es sich, dass die Europaabgeordneten in solchen Fragen nicht weniger unterschiedlicher Auffassung sind als die nationalen Regierungen. So scheiterten die Konservativen an einer Mehrheit aus Sozialdemokraten und Grünen mit ihrem Änderungsantrag, den Zuzug von Familienmitgliedern von Bürgerkriegsflüchtlingen auf den Ehepartner und minderjährige Kinder zu beschränken.

Nach der Kommissionsvorlage können auch Nichtverheiratete und außerehelich geborene Kinder sowie sonstige Familienangehörige in die EU nachreisen, wenn dies der betreffende Mitgliedstaat zulässt. Für die Konservativen wäre damit das „Tor zum Massenzustrom geöffnet“. Die EU-Innen- und Justizminister befassen sich morgen und am Freitag in Brüssel auch mit Flüchtlingswanderungen. Die deutsche Bundesregierung und die Bundesländer finden dabei kaum Verbündete in Brüssel für ihre Forderung nach einer „Quotenregelung“ für Flüchtlinge.

Diese soll Deutschland, nach Großbritannien eines der wichtigsten Zielländer, auch finanzielle Entlastung bringen. Die Justiz- und Innenminister wollen sich deshalb mit einem Vorschlag der EU-Kommission befassen, bei einer zu erwartenden Massenfluchtbewegung von Menschen aus Krisengebieten nach Europa eine Art „Bieter-System“ einzurichten, bei dem jedes Mitgliedsland erklären könne, wie viele Flüchtlinge es aufzunehmen bereit ist. Vorgesehen ist im Ministerrat auch ein Treffen mit den Amtskollegen aus den Bewerberländern. Absehbar ist dabei schon jetzt, dass auch nach einem Beitritt osteuropäischer Staaten zur EU die Personenkontrollen an den Grenzen zum jetzigen Unionsgebiet auf längere Zeit weiter aufrechterhalten werden.

Mit dem EU-Vertrag von Amsterdam haben sich die Mitgliedsstaaten auf eine schrittweise Vergemeinschaftung der Einwanderungspolitik und auf eine Überführung des Schengener Abkommens in den EU-Rechtsbesitzstand verständigt. Das Abkommen regelt den weitgehenden Abbau von Grenzkontrollen und den freien Personenverkehr innerhalb der EU. Im Ministerrat wurde darauf hingewiesen, dass auch nach der „Schengen“-Übernahme durch ein EU-Neumitglied eine Aufhebung der Personenkontrollen an den Grenzen etwa zu Österreich oder Deutschland erst nach einer weiteren Entscheidung der EU-Justiz- und Innenminister erfolgen könne.

Voraussetzung sei, dass die Beitrittsländer ihre Ostgrenzen als EU-Außengrenzen entsprechend ausgebaut und gesichert hätten. Das sei aber bei keinem der Bewerber derzeit der Fall und daher ein Beschluss des Ministerrates nicht absehbar, hieß es im Ministerrat weiter. Im Gegensatz zur Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Osteuropa wollen die 15 EU-Staaten hier mit den Kandidatenländern auch nicht über Übergangsfristen verhandeln, sondern den Zeitpunkt des Wegfalls der Personenkontrollen an den künftigen „Binnengrenzen“ offen lassen.