Jens Rommel: Nazi-Jagd aus Verantwortung gegenüber Opfern

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Bietigheimer Zeitung Uwe Roth 10.08.2017

Er ist den letzten Naziverbrechern auf der Spur: Staatsanwalt Jens Rommel. In seinem Vortrag sagt er, dass diese Aufgabe keine Verjährung kennt. Von Uwe Roth

Staatsanwalt und Leiter der zentralen Stelle zur Aufklärung von Naziverbrechen in Ludwigsburg, Jens Rommel, bei einem Vortrag im Stadtmuseum Ludwigsburg. Titel: "Was geht noch?". Foto: Uwe Roth
Staatsanwalt und Leiter der zentralen Stelle zur Aufklärung von Naziverbrechen in Ludwigsburg, Jens Rommel, bei einem Vortrag im Stadtmuseum Ludwigsburg. Titel: „Was geht noch?“. Foto: Uwe Roth

Jens Rommel leitet seit 2015 die Behörde in der Schorndorfer Straße in Ludwigsburg, die den offiziellen Namen „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ trägt. Seit 1958 verfolgen von dort Staatsanwälte, Richter und Polizeibeamte Menschen, die verdächtigt werden, Nazistraftaten vor allem in Konzentrationslagern begangen zu haben oder zumindest an solchen beteiligt gewesen zu sein.

Der Jurist hat seinen Vortrag am Mittwoch im Museum der Stadt Ludwigsburg umgangssprachlich mit „Was geht noch?“ überschrieben und verweist dabei auf das Hauptproblem seiner Tätigkeit: die Zeit. Die verbliebenen Tatverdächtigen sind zwischen 1918 und 1927 geboren, also inzwischen im Alter 90 Jahre und mehr. Mehr als 95 Prozent der Gesuchten sind mittlerweile verstorben und die Akten geschlossen. Zur Zeit der größten Arbeitsbelastung zwischen 1967 und 1971 waren es 121 Mitarbeiter, davon 49 Staatsanwälte und Richter. 19 Stellen sind bis heute verblieben.

Zweifel am Sinn jahrelanger Verfolgung

Der Vortragssaal ist mit rund 60 Zuhörern gut besetzt. Es sind fast ausschließlich ältere Menschen, die sich am Nachmittag Zeit für ein sperriges Thema nehmen und dafür 2,50 Euro Eintritt bezahlen. Im Gespräch zeigt sich, dass einige Zuhörer nach dem Sinn einer solchen jahrzehntelangen Strafverfolgung fragen. Den Zweifel bringt ein Mann mit der Frage auf den Punkt, ob es überhaupt noch gerechtfertigt sei, „alte Männer vor’s Gericht zu zerren?“. Das Argument, irgendwann muss es doch mal gut sein, ist dem 44-jährigen Staatsanwalt nicht unbekannt. Neun Verfahren hat es nach seinen Angaben im vergangenen Jahr gegeben, in vier waren Frauen angeklagt. Somit sind es nicht allein Männer, die sich über 70 Jahre nach dem Untergang des Dritten Reichs der Verantwortung stellen müssen.

Eine Angeklagte war die Sekretärin eines Lagerkommandanten. An diesem Fall zeigt der Staatsanwalt, wie schwer es ist zu beurteilen, ob jemand an Gräueltaten beteiligt war, nur weil man aufgrund seiner Position hätte darüber Bescheid wissen müssen. Vor einem Jahr hat das Landgericht Detmold einen früheren Wachmann der Beihilfe zum Mord in mindestens 170 000 Fällen schuldig gesprochen. „Der Mann hat in Auschwitz auf der Rampe gestanden und scheinbar das Gepäck bewacht. Aber er war über eine lange Zeit ein Teil der Drohkulisse“, stellt Rommel fest. Mitwisserschaft kombiniert mit Tätigkeiten, die halfen, die Vernichtungsmaschinerie der Nazis am Laufen zu halten, erfüllt nach den Gerichtsurteilen den Tatbestand der Beihilfe zum Mord, für die es keine Verjährung gibt.

„Solche Anklagen können unfair erscheinen“, beantwortet der Behördenleiter die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Ermittlungen. Unter Abwägung der Gesetzeslage und der Verantwortung gegenüber der Nachfahren der von den Nazis Getöteten stehe er zu seiner Aufgabe: „Ich glaube, dass es trotzdem richtig ist. Das Strafbedürfnis endet nicht.“

Befehlsverweigerer wurden nicht erschossen

Erneut kommt ein Einwand, mit dem er sich häufig schon auseinandergesetzt hat. „Wer einen Befehl verweigert hat, wurde doch sofort erschossen“, behauptet ein Zuhörer. Rommel entgegnet, bei den vielen Vernehmungen sei noch nie ein solcher Fall ans Licht gekommen. „Es gab diesen Notstand nicht.“ Die SS habe einen Befehlsverweigerer strafversetzt oder an die Front geschickt. Auf ein Gerichtsverfahren hätten es die Nazis nicht ankommen lassen wollen. Er verweist auf ein im Dritten Reich geltendes Gesetz, laut dem sich ein Untergebener mitschuldig macht, wenn er einen Befehl ausführt, der offensichtlich einer Straftat dient.

Zum Ende der Veranstaltung sprechen die Zuhörer mit dem Referenten über Mut und die Gefahr, sich zum Denunzianten zu machen.

Siehe auch:

http://journalistroth.eu/historikerin-rosenberg-ueber-das-ehepaar-schindler/

http://journalistroth.eu/mehr-rechtsextremistische-straftaten/

http://journalistroth.eu/mehr-rechtsextremistische-straftaten/