Hausverwalter-Prozess

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SWP Uwe Roth 01.10.2016

Im Prozess gegen einen Hausverwalter, der Millionen veruntreut haben soll, ging es am Freitag auch um die Rolle seines Sohnes im Betrugsspiel.

Den Fall, den der Beamte des Landeskriminalamts im April 2012 auf den Tisch bekommen hat, entwickelte sich rasch zu einer komplexen Puzzleaufgabe. Bis zum Abschluss seines Berichts vor drei Jahren haben ihm die Durchsicht unzähliger Kontoauszüge und Telefonate mit aufgebrachten Wohnungseigentümern eine Menge Geduld abgefordert. Zwei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), eine in Fellbach, die andere in Lauffen am Neckar, hatten Strafanzeige gestellt. Ihnen waren Ungereimtheiten in den Abrechnungen ihrer Hausverwalterfirma „Haus und Grund Verwaltungs-GmbH“ in Waiblingen aufgefallen.

Dieses Unternehmen ist längst insolvent. Sein ehemaliger Geschäftsführer Thomas S. (66) und sein Sohn M. (37) stehen seit dieser Woche vor der 13. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Am Freitag war der zweite Verhandlungstag. Der Senior soll Rücklagen in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Euro von etwa 70 Eigentümergemeinschaften veruntreut haben. Inwieweit der Junior in die Machenschaften seines Vaters involviert ist, will das Schöffengericht herausfinden.

Der Beamte konzentrierte sich nach seinen Angaben vor allem auf Buchungen, zu denen es keine Rechnungsnummer oder keinen Verwendungszweck gegeben habe. Davon gab es einige. Er stellte fest, dass gerade diese „ziemliche große Beträge“ aufwiesen. Derartige Summen wanderten zwischen den Konten der WEGs hin und her, landeten auf dem Konto von „Haus und Grund“, aber auch bei einer weiteren, inzwischen ebenfalls bankrotten Firma des Angeklagten. Geld aus den Rücklagen der Wohneigentümer ging zur Überraschung des Ermittlers aber ebenso auf das Privatkonto des Sohnes. „Die unzähligen Hin- und Herbuchungen sind dann irgendwann zum Selbstläufer geworden“, so der Beamte.

Er studierte nicht nur die Konten, sondern befragte Beiräte nach Auffälligkeiten in der Zusammenarbeit mit ihrem Hausverwalter. Neben der Wohnungseigentümerversammlung und dem Hausverwalter sind sie das dritte Organ einer WEG. Die von der Versammlung gewählten Beiräte haben die Aufgabe, die Arbeit des Verwalters, insbesondere seine Abrechnungen und Kontoführung, zu kontrollieren. Angesichts der vom Angeklagten groß angelegten Täuschungsmanöver, zu denen auch gefälschte Kontoauszüge gehörten, schienen die Beiräte mit ihrer Aufgabe jedoch schlicht überfordert. Der Kripobeamte jedenfalls konnte von wenigen erhellenden Aussagen während seiner Ermittlungen berichten.

Der Angeklagte wiederholte am zweiten Verhandlungstag, dass er die Gelder tatsächlich hinterzogen habe, weil er immer wieder dringend Geld gebraucht habe, um seine zweite Firma über Wasser halten zu können. Diese war auf die Sanierung und Abdichtung von Flachdächern spezialisiert. Zum Geschäftsführer hatte S. seinen Sohn gemacht. Sämtliche Täuschungsmanöver will der 66-Jährige aber ohne seinen Junior durchgezogen haben. „Ich bin allein verantwortlich. Da hat keiner mitgewirkt“, versicherte er.

Der Sohn beschrieb sich gegenüber dem Richter als reinen Handlanger, der im Grunde nicht gewusst habe, was er eigentliche tue, obwohl er Ausschreibungen in Millionenhöhe betreut habe. Er habe lediglich auf Anweisung seines Vaters gehandelt, Dinge unterzeichnet, ohne diese zu hinterfragen.

Der Richter allerdings bezweifelte, dass der 37-jährige lediglich die Marionette gewesen sein soll, und hakte nach, was er mit dem Geld der Wohneigentümer gemacht habe, das auf seinem persönlichen Konto gelandet sei. Ob er damit nicht vielleicht auch eine private Hotelrechnung, eine Bestellung bei Amazon oder ein Brautkleid bezahlt habe?, fragte der Richter und deutete damit an, entsprechende Hinweise zu haben. Der Angeklagte antwortete mit einem kurzen Nein. Das Geld will er nach Abzug seines Gehaltes ausschließlich dafür verwendet haben, Gläubiger seines Vaters zu befriedigen. Er räumte allerdings ein, 2007 gemeinsam mit seinem Vater für 80 000 Euro ein Sportboot gekauft zu haben.

Dann konnte der Richter dem jüngeren Angeklagten eine Aussage abringen, die Juristen „geständige Einlassung“ nennen. Im Nachhinein, so gestand M.S. ein, hätte er ahnen können, dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein könne. Er habe die Augen vor der Wahrheit verschlossen, weil er sich gegenüber der Familie verpflichtet gefühlt habe. Über eine Kündigung habe er immer wieder nachgedacht, habe sich aber nicht getraut. Die Verhandlung am Landgericht Stuttgart wird noch mehrere Tage fortgesetzt.

Kontrolle Die Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) scheinen für Hausverwalter eine leichte Beute zu sein. In Deutschland laufen unentwegt derartige Verfahren, die auch mit Haftstrafen enden. Vor einem Jahr wurde ein Hausverwalter auf Sylt zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Schadenssumme lag bei 165 000 Euro.

Gesetzgebung Nach einem Bundeskabinettsbeschluss vom Sommer sollen WEG-Verwalter künftig einen Sachkundenachweis sowie Nachweise etwa über ihre Zuverlässigkeit sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorlegen müssen, bevor sie eine Gewerbeerlaubnis erhalten.uro