Einmal Schippen am Tag reicht? – So viel Winterdienst ist nötig

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dpa/tmn, Uwe Roth, 28.10.2018

Schneeschippen gehört eindeutig nicht zu den schönen Dingen im Winter. Doch es ist so notwendig wie die Erfüllung der Streupflicht, damit Anwohner und Passanten nicht hinfallen und damit sich keiner verletzt. Ein Überblick zu den Pflichten für Hausbesitzer und Mieter.

Berlin (dpa/tmn) – Der erste Schneefall ist noch schön. Aber irgendwann wird es zu viel – wenn der Gehweg aufgrund der weißen Massen nicht mehr sichtbar ist, wenn Eiszapfen an den Dachrinnen über Nacht gefährliche Längen erreichen und sich auf dem Dach eine dicke Schneedecke staut. Dann müssen die Anwohner ran – mit Schneeschippen oder Streuen. Denn rutscht ein Spaziergänger auf dem Weg vor dem Haus aus, trifft ihn ein herabfallender Eiszapfen von der Regenrinne oder stürzen gefrorene Schneemassen vom Dach, tragen sie die Verantwortung und womöglich hohe Schadenersatzkosten. Was müssen Hausbesitzer und Mieter also mindestens tun, um sich abzusichern?

Muss man auch den öffentlichen Gehweg räumen?

Die Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Straßenraum obliegt der Gemeinde. Aber üblicherweise übertragen die Kommunen diese Pflichten den Grundstücksbesitzern. Wie genau das geregelt ist, weiß die jeweilige Verwaltung.

Bin ich als Mieter überhaupt zuständig?

«Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde», erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Eine Regelung nur in der Hausordnung reiche nicht aus.

Muss ich auch nachts die Wege räumen?

In der Regel beginnt die Räumpflicht zwischen 6.00 und 7.00 Uhr und endet etwa um 21.00 Uhr, erklärt Steffen Haase vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 5 U 1479/14) zeigt aber, dass etwas anderes gilt, wenn der Eigentümer weiß, dass Passanten sein Grundstück schon früher betreten. Dann muss auch früher geräumt werden. Bei Glatteisbildung besteht grundsätzlich sofortige Streupflicht. Für Räumen und Streuen gilt aber auch: Lokale Ausnahmen sind möglich.

Reicht es, einmal am Tag die Wege zu befreien?

Schneit es ununterbrochen weiter, müssen Hausbesitzer nicht durchgängig immer wieder die Wege freiräumen, erläutert Haase. Aber er verweist darauf, dass dies in einzelnen Kommunen auch anders geregelt sein kann. Also am besten bei der Stadtverwaltung fragen. Der Bundesgerichtshof hat darüber hinaus festgestellt, dass Anlieger bei der Streupflicht mehrmals pro Tag in der Pflicht sein können (Az.: VI ZR 49/83).

Muss ich mein Dach von Schnee und Eiszapfen räumen?

Eiszapfen am Ende des Daches und eine dicke weiße Decke über den Ziegeln können sich bei Witterungsschwankungen lösen, herabsausen und darunter stehende Menschen schwer verletzen. Auch dafür tragen Hausbesitzer Verantwortung und müssen das Dach deshalb räumen. Jedoch betont Eva Neumann vom Eigentümerverband Haus & Grund, dass man sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen, «sondern lieber Passanten mit einem Schild oder einer Absperrung warnen und einen Dachdecker oder notfalls die Feuerwehr zu Hilfe rufen» sollte. Man darf sie aber nur rufen, wenn Gefahr im Verzug ist – und der Einsatz kostet Geld.

13 Jahre Haft für brutalen Raubüberfall auf schlafende Senioren

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dpa, Uwe Roth, 17.08.2018

Heilbronn (dpa) – Vier Bandenmitglieder dringen nachts in ein Wohnhaus ein, überraschen Senioren im Schlaf und misshandeln sie zwei Stunden lang. Dann stehlen sie Gegenstände im Wert von 40 000 Euro. Rund ein halbes Jahr nach diesem brutalen Raubüberfall in Heilbronn ist einer der Täter zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der Stadt sprach den 29-Jährigen am Freitag unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Der Mann war nach Überzeugung des Gerichts mit drei Komplizen im November 2017 in ein Haus mit zwei Wohnungen eingedrungen. Die Täter hätten die vier im Schlaf überraschten Bewohner im Alter zwischen 66 Jahren und 90 Jahren mit Klebebändern fixiert und schwer misshandelt. Der Angeklagte habe beispielsweise einem der Opfer mit einem Schraubenzieher ins Gesicht gestochen. Die Beute ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Auch von den drei Mittätern fehlt jede Spur.

Laut Richter Roland Kleinschroth ist der 29-Jährige, der über ein abgeschlossenes Pharmaziestudium verfügt, Mitglied einer Bande aus Georgien. Diese ziehe quer durch Europa, um Wohnungen auszurauben. Immer mal wieder sei er in Polizeikontrollen geraten. Dabei seien in einem Fall seine Schuhsohlen fotografiert wurden. Die Abdrücke seien auf dem Grundstück des Hauses, in das die Gruppe eingebrochen war, gefunden worden. Letztlich überführt habe den Angeklagten, dass seine DNA auf dem Schlafanzug eines der Opfer festgestellt worden sei.

Prozess wegen versuchten Totschlags gegen 26-Jährigen eröffnet

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dpa, Uwe Roth, 17.08.2018

Heilbronn (dpa/lsw) – Nach einer Messerattacke im März ist am Freitag vor dem Landgericht Heilbronn der Prozess gegen einen 26-Jährigen eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft hat Klage wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung erhoben. Dem Syrer wird vorgeworfen, auf dem Marktplatz in Heilbronn zwei Landsleute im Verlauf eines Streits mit zwei Messern angegriffen zu haben. Der Beschuldigte stach laut Anklage mehrmals auf die Betroffenen ein, die die Attacken aber weitgehend abwehren konnten. Sie seien am Tatort mit kleineren Verletzungen zurückgeblieben. Die Hintergründe waren zunächst unklar (Az.: 1 Ks 10 Js 7552/18).

Einer der Geschädigten hat sich nach Erkenntnis des Landeskriminalamts wohl nach Griechenland abgesetzt. Der zweite ist hingegen als Zeuge verfügbar: Er sitzt laut Gericht wegen des gleichen Tatvorwurfs in einem anderen Fall in Untersuchungshaft. Das Verfahren wird am 10. September fortgesetzt. Am 13. November soll das Urteil gesprochen werden.

Mutter mit Kabel erdrosselt – Zehn Jahre Haft für 21-Jährigen

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dpa, Uwe Roth, 31.07.2018

Gewalt, Beleidigungen und Demütigungen prägen das Leben einer Familie über Jahre. Am Ende erdrosselt ein junger Mann seine Mutter. Wie urteilt das Gericht über ihn?

Heilbronn (dpa/lsw) – Weil er seine Mutter mit einem Verlängerungskabel erdrosselt hat, ist ein 21-Jähriger wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Heilbronn sah es am Dienstag als erwiesen an, dass er seine Mutter im Oktober vergangenen Jahres getötet hat. Der Tat war ein heftiger Streit vorausgegangen. Anlass war demnach, dass die damals 52-Jährige ihre eigene Wohnung in Heilbronn zurückhaben wollte, der Sohn sich jedoch weigerte, auszuziehen (Az: 1 Ks 14 Js 32924/17).

Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth sprach von einer «rohen und brutalen Tat». Der Angeklagte habe mit erheblicher Kraft das um den Hals gelegte Kabel mindestens drei Minuten lang zugezogen. Als die Mutter tot am Boden lag, soll der Sohn ihr Bargeld von 20 Euro und ihr Handy an sich genommen haben.

Ein Spaziergänger fand die Leiche einen Tag später an einer Neckarböschung in Neckargerach (Rhein-Neckar-Kreis) – 30 Kilometer vom Tatort entfernt. Ermittlungen und Zeugenaussagen ergaben, dass der Mann die in einem Teppich eingewickelte Leiche mit Hilfe seiner damaligen Freundin im Auto eines Kumpels dorthin gefahren hatte.

Der Verurteilte habe seine tote Mutter «wie einen Müllsack» im Neckar entsorgen wollen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Seine Hoffnung sei es wohl gewesen, dass diese im Fluss abwärtstreibe und später als Wasserleiche nicht mehr zu identifizieren sei. Danach habe er bis zu seiner Verhaftung weitergelebt als sei nichts gewesen.

Der Verteidiger hatte gefordert, den Fall wegen problematischer familiärer Verhältnisse als minderschwer einzuordnen und sieben Jahre Haft als angemessen bezeichet. Der Halbbruder des Angeklagten hatte vor Gericht aus der Kindheit erzählt, die demnach von täglicher Gewalt, Beschimpfungen und Demütigungen geprägt war. Die alkoholkranke Mutter habe den Angeklagten ohne Essen und Trinken tagelang in den Keller gesperrt.

Trotz der familiären Umstände wollte das Gericht den Fall nicht als minderschwer einordnen. Kleinschroth sagte, der Verurteilte habe die tödliche Auseinandersetzung selbst provoziert, in dem er die Wohnung der Mutter besetzt gehalten habe. Sie habe sogar in ihrem Auto übernachten müssen. Er habe gewusst, dass die psychisch labile Frau ihre Medikamente zu der Zeit nicht genommen und daher zu Aggression geneigt habe.

Der Angeklagte hatte ausgesagt, dass seine Mutter ihn einen Bastard genannt habe, den sie hätte verrecken lassen sollen. In dem Moment habe er wohl beschlossen, sie zu töten, sagte der Richter. «Das Fass war schon lange voll», sagte Kleinschroth. Dieser Tropfen habe es aber wahrscheinlich zum Überlaufen gebracht.

Heizung zur Miete – Welche Vorteile das für Verbraucher hat

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dpa/tmn Uwe Roth 13.07.2018

Ist die alte Heizung kaputt, muss die nächste nicht unbedingt gleich gekauft werden. Für rund 100 Euro monatlich kann man auch eine Anlage mieten, werben Energieversorger und Heizungsbauer. Verbraucherschützer aber sehen vor allem Mieter im Nachteil.

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Lohnt sich die Investition in Photovoltaik und Solarthermie noch?

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dpa Uwe Roth 11.05.2018

Es gibt eine ganze Reihe Förderungen für Solaranlagen und deren Erweiterungen um Speicher oder Wärmepumpen im Eigenheim. Auch sinken die Preise der Technik. Wie sehr lohnt sich die Anschaffung aktuell? Und auf was setzt man am besten – Thermie oder Photovoltaik?

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