dpa Uwe Roth 18.03.2018
Ein hilfloses Baby wurde zu Tode geschüttelt – vom eigenen Vater. Dafür gab es jetzt drei Jahre und neun Monate Haft.
Ellwangen (dpa/lsw) – Ein 26-jähriger Vater hatte sein Baby zu Tode geschüttelt. Dafür wurde er am späten Freitagabend vom Landgericht Ellwangen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Mit diesem Urteil rückte Richter Gerhard Ilg von seiner Erklärung ab, die er nach der Anhörung mehrer Sachverständigen gemacht hatte, dass ein Totschlag ebenfalls hätte in Betracht kommen können. Das hätte in einem nicht minder schweren Fall ein Strafmaß zwischen fünf und 15 Jahren bedeutet. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert.
Das Gericht sah es dennoch als erwiesen an, dass der Angeklagte im Oktober 2016 in seiner Wohnung in Crailsheim den sieben Wochen alten Säugling «auf brutale Art und Weise» mehrere Sekunden geschüttelt haben musste. Dabei sei das Kind wohl mit dem Kopf mehrmals gegen einen harten Gegenstand gestoßen. An den Folgen war es wenige Tage später in einer Klinik auf der Intensivstation gestorben.
Geschüttelt im Schockzustand und in Panik
Doch der Richter stellte ebenso fest: «Wir wissen nicht, warum er so ausgerastet ist.» Aus den Aussagen der Sachverständigen und des jungen Vaters ergaben sich in der zweitägigen Verhandlung zwei Versionen: Der Angeklagte sagte aus, er habe das Baby auf dem Arm gehalten. Weil es geweint habe, habe er sich über den Couchtisch gebeugt, um einen Schnuller zu greifen. Dabei sei es aus seiner Armbeuge gerutscht, mit der Stirn auf die Tischkante geknallt und anschließend mit dem Hinterkopf auf den Teppich gefallen. In «Schockzustand und Panik» habe er das ohnmächtige Kind geschüttelt, damit es wieder aufwache, erläuterte sein Verteidiger.
„Ein kleines Kind darf man so nicht schütteln“
Nach der zweiten Version, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift erwogen hatte, könnte der Vater wegen des ständig schreienden Kindes völlig entnervt gewesen sein und es deswegen «mit einem nicht unerheblichen Kraftaufwand» geschüttelt haben. Die Anklage machte dem Angeklagten zum Vorwurf, er habe die rüde Behandlung seines Kindes erst zugegeben, als ihm mitgeteilt worden sei, dass es ein Schütteltrauma erlitten habe. Welche Version die richtige sei, sei «in einer Grauzone verblieben», stellte der Richter fest. Dennoch: «Ein kleines Kind darf man so nicht schütteln.»
Die Mutter des Babys war zur Tatzeit nicht in der gemeinsamen Wohnung. Beide leben weiterhin als Paar zusammen und haben inzwischen ein weiteres Kind bekommen. Der aus dem Kosovo stammende Angeklagte war bis zur Urteilsverkündung auf freiem Fuß gewesen. Weil er keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, sah der Richter darin eine Fluchtgefahr und ordnete umgehend Untersuchungshaft an. Um die Festnahme in Anwesenheit zahlreicher Familienmitglieder zu sichern, hatte er ein Dutzend Sicherheitskräfte in den Gerichtssaal bestellt.