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Südwest Presse, Uwe Roth, 25.01.2019

Der in den Stuttgarter Klinikskandal mutmaßlich verwickelte Andreas Braun hat am Dienstag in der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) einen kleinen Sieg errungen. Wie das Arbeitsgericht in der Vorinstanz ist die Berufungskammer zu der Ansicht gekommen, dass die Stadt Stuttgart dem ehemaligen Leiter der Auslandsabteilung des Klinikums nicht regelgerecht gekündigt hat und ihm daher noch Gehaltszahlungen zustehen.

Die Vorsitzende Richterin Heide Steer des LAG verkündete allerdings kein Urteil, sondern schlug einen Vergleich vor: Braun solle demnach von seiner früheren Arbeitgeberin noch etwas über 50 000 Euro erhalten.

Damit seien wechselseitige Forderungen der streitenden Parteien und somit „der vorliegende Rechtsstreit erledigt“, sagte die Richterin. Die Summe setzt sich aus sieben Monatsgehältern in Höhe von jeweils rund 8900 Euro zusammen, abzüglich einer geleisteten Vorauszahlung der Klinik über insgesamt 8400 Euro. Die Anwälte der Stadt deuteten an, sie könnten den Vergleich mittragen, wollten aber mit ihrer Mandantin Rücksprache halten. Sollte die nicht mitziehen, wird Richterin Steer ihr Urteil spätestens am 19. Februar verkünden und voraussichtlich die Entscheidung der ersten Instanz bestätigen. Braun signalisierte sein Einverständnis zum Vergleichsvorschlag, auch wenn er auf nach seiner Meinung offene Urlaubsgeldansprüche verzichten müsste.

Formaler Fehler der Stadt

Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte im Februar vergangenen Jahres entschieden, dass es bei der fristlosen Kündigung seitens der Stadt am 1. März 2017 formale Fehler gegeben habe. Eine sofortige Entlassung sei nur möglich, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden einer gravierenden Verfehlung des Arbeitnehmers ausgesprochen werde, lautete die Begründung.

Die Stadt habe jedoch zu zögerlich gehandelt. Die wenige Tage später nachgeschobene ordentliche Kündigung zum 30. September des Jahres sei hingegen rechtens gewesen. Der Rechtsstreit konzentrierte sich auf die sieben Monate dazwischen. Die Stadt hatte gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Widerspruch eingelegt. Somit kam es zu der Berufungsverhandlung, die selbst keine neuen Erkenntnisse brachte. Gegen den früheren Grünen-Landeschef Andreas Braun wird wegen möglicher Korruption und Bestechlichkeit in seiner Zeit als Verantwortlicher für die internationalen Geschäfte des Klinikums ermittelt. Über den Stand darüber wollte er vor dem Landesarbeitsgericht keine Auskunft geben.